1.
Aufgaben des Pfarrgemeinderates
2. Mitglieder des Pfarrgemeinderates
3. Vorstand des Pfarrgemeinderates
4. Sitzungen des Pfarrgemeinderates
1. Aufgaben des Pfarrgemeinderats
Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Aufgabe
des Pfarrgemeinderates ist es, zusammen mit dem Pfarrer alle Fragen, die
die Pfarrgemeinde betreffen, zu erörtern und gemeinsam mit ihm Entscheidungen
zu diesen Fragen zu treffen.
Der Pfarrgemeinderat betrachtet das Leben in der Pfarrgemeinde, setzt
sich aus dieser Betrachtung Ziele und arbeitet auf die Verwirklichung dieser
Ziele hin.
Der Pfarrgemeinderat Bogen sieht es als seine Aufgabe, das pfarreiliche
Leben zu fördern und zu unterstützen. Er möchte Katalysator sein für das Gedeihen
des pfarreilichen Lebens und ein Klima schaffen, das die Gläubigen ermutigt,
am Leben in der Pfarrei teilzunehmen, am Bewehrten festzuhalten, aber auch
neue Wege zu gehen!
Für Aufgabenbereiche, die der regelmäßigen Arbeit bedürfen, bildet der
Pfarrgemeinderat Sachausschüsse. Der Pfarrgemeinderat Bogen hat folgende Sachausschüsse:
- Sachausschuß Liturgie
- Sachausschuß Ehe, Familie und Erwachsenenbildung
- Sachausschuß Ökumene
- Sachausschuß Caritas und Soziales
- Sachausschuss Öffentlichkeitsarbeit
- Sachausschuss Jugend
- Sachausschuss Feste und Feiern
2. Mitglieder des Pfarrgemeinderats
Die Amtszeit des Pfarrgemeinderats beträgt vier Jahre. Alle vier Jahre
werden Pfarrgemeinderatswahlen durchgeführt und der Pfarrgemeinderat neu gebildet.
Neben den gewählten Mitgliedern gehören dem Pfarrgemeinderat noch weitere
Mitglieder an: Mitglieder kraft Amtes sind die Seelsorger der Pfarrei. Von
ihren Berufsgruppen bestimmte Mitglieder sind ein Vertreter der hauptamtlich
kirchlichen Beschäftigten sowie ein Vertreter der Religionslehrer. Auch
die Kirchenverwaltungen entsenden Vertreter in den Pfarrgemeinderat. Diese
sind, falls sie nicht zu den gewählten Mitgliedern gehören, beratende Mitglieder
ohne Stimmrecht. Die Satzung für Pfarrgemeinderäte sieht ferner vor, dass
darüber hinaus noch weitere Mitglieder in den Pfarrgemeinderat berufen werden
können. Damit soll die Möglichkeit gegeben werden, nicht vertretene Ortsteile,
Altersgruppen oder besondere Qualifikationen bei der Zusammensetzung des
Pfarrgemeinderats zu berücksichtigen.
In der gegenwärtigen Amtszeit hat der
Pfarrgemeinderat Bogen folgende Mitglieder:
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